Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW
- (Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
- beinhaltete Klasse AM
- Mindestalter 16
- Als Fahrschulmotorrad steht eine MZ 125 Supermoto zur Verfügung